Zum Leistungsspektrum der GVT gehören: die Erstellung aller erforderlichen Verkehrszeichenpläne der Baustellenabsicherung Beantragung und Genehmigung der Verkehrssicherungsmaßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden Einrichtung der Verkehrssicherung von Baustellen nach den jeweils gültigen Vorschriften und technischen Regelwerken: » dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen« (MVAS 99) » den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) » den Richtlinien für Lichtsignalanlagen(RiLSA) » den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) » den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)